Synonyme / Übersetzung(en):
Ein Herausgeber oder eine von ihm autorisierte Stelle kann einen Nachweis oder Teile davon als ungültig erklären. Diesen Vorgang nennt man Widerruf (Revocation).
Akzeptanzstellen müssen den Widerruf einsehen können, um den Status des Nachweises im Rahmen der Überprüfung zu ermitteln.
Der Widerruf eines digitalen Nachweises (VC) bedeutet, dass ein Herausgeber oder eine von ihm autorisierte Stelle den ausgestellten Nachweis für ungültig erklärt. Dadurch wird bekanntgegeben, dass der zum Ausstellungszeitpunkt zugrunde liegende Sachverhalt des Nachweises nicht mehr den Tatsachen entspricht.
Diese Statusänderung wird normalerweise in einem verifizierbaren Datenregister (Verifiable Data Registry, VDR) festgehalten, damit Akzeptanzstellen (Verifier) im Prüfungsprozess der Nachweispräsentation (Verifiable Presentation, VP) den Status ermitteln können.
Das verifizierbare Datenregister für den Widerruf kann auch als Nachweis-Rückzugsregister bezeichnet werden.