Synonyme / Übersetzung(en):
Ein überprüfbarer digitaler Nachweis ist das digitale Gegenstück zu einem analogen Nachweis, wie einem Zeugnis oder einer Konzertkarte. Er enthält Aussagen über jemanden oder etwas in Form von Attributen und wird von einem (vertrauenswürdigen) Herausgeber ausgestellt.
Die Unversehrtheit der Daten kann mit kryptographischen Mitteln, insbesondere einer digitalen Signatur, überprüft werden. Auch der Herausgeber kann dadurch ermittelt werden.
Ein digitaler Nachweis besteht aus einem Umschlag und dessen Inhalt. Der Umschlag sichert die Identität des Ausstellers sicher und schützt den Inhalt vor Fälschung. Durch diese Struktur ist es möglich, den Nachweis in Echtzeit und unabhängig von Ort und Zeit zu überprüfen.
Ein überprüfbarer digitaler Nachweis ist das digitale Gegenstück zu einem analogen Nachweis, wie einem Zeugnis oder einer Konzertkarte. Er enthält Aussagen über eine Person, eine Organisation, ein Objekt bzw. einen Sachverhalt in Form von Attributen und wird von einem (vertrauenswürdigen) Herausgeber ausgestellt. Er besteht im Kern aus einem oder mehreren gesicherten Attributen (Inhalt) und einer kryptografischen Signatur. Die Signatur, obwohl eine Abfolge von Zeichenketten, ist nicht zu vergleichen mit einer händischen Unterschrift. Sie ist fälschungssicher, unnachahmlich, unveränderlich und sowohl dem Aussteller als auch dem Dokumenteninhalt sowie optional auch dem Empfänger eindeutig zuzuordnen. Dafür bindet der Herausgeber mit Hilfe des entsprechenden digitalen Schlüsselmaterials seinen eigenen Identifikator sowie optional den Identifikator des Empfängers und einen Hash des Inhalts kryptographisch in die Signatur ein.
Der Kernaspekt verifizierbarer Nachweise ist, dass anhand der Signatur die Authentizität von Herausgeberschaft sowie optional von Empfänger und Inhalt der Nachweise orts- und zeitunabhängig in Echtzeit überprüft und belegt werden kann.
Verifiable Credentials sind bereits ein internationaler W3C-Standard, d.h. der überprüfbare digitale Nachweis (Verifiable Credential, VC) ist ein Dokument gemäß den Spezifikationen des etablierten Datenmodells der W3C[1].
Es enthält Aussagen (Claims) von oder über ein Individuum und/oder einen Gegenstand sowie Metadaten und einen Herkunfts- und Integritätsnachweis (Beweis).
Im Datenmodell des W3C[1:1] für den digitalen Nachweis werden drei Rollen beschrieben, die in diesem Glossar näher erläutert werden:
Neben dem Datenmodell von W3C gibt es weitere Spezifikationen, die digitale Nachweise definieren und standardisieren sollen. Beispiele hierfür sind "AnonCreds"[2] und die "Mobile Driving Licence" (MDL)[3].
Ein digitaler Nachweis ist ein digitales Dokument, das Aussagen von oder über ein Individuum und/oder einen Gegenstand enthält. Er kann gespeichert, überprüft, präsentiert, weitergegeben, verändert und gelöscht werden.
Ob der digitale Nachweis verändert oder manipuliert wurde, kann durch die Prüfung mit der Signatur überprüft werden.
Außerdem hat der digitale Nachweis einen bestimmten Zustand (z.B. "noch nicht eingelöst", "gültig", "ungültig, ...).
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