Synonyme/Übersetzung: Herausgeber, Aussteller
Der Herausgeber (Issuer) ist eine Person oder eine Maschine, die einen digitalen Nachweis (VC) ausstellt und dem Inhaber (Holder) übergibt.[1] Ein jeder kann (theoretisch) diese Funktion übernehmen.
Gleichzeitig sort sich der Herausgeber dafür, dass die ausgestellten Nachweise bei Bedarf ungültig gemacht werden.
Als Herausgeber (Issuer) wird eine Partei (Person, Organisation) oder auch ein Gerät (Computer, Microcontroller) bezeichnet, die einen digitalen Nachweis (VC) ausstellt und einem Inhaber (Holder) übergibt[1:1]. Jeder digitale Akteur kann diese Rolle übernehmen.
Im Ausstellungsprozess wird durch eine kryptographische Signatur sichergestellt, dass der Nachweis vom Herausgeber selbst stammt.
Der Herausgeber muss die Integrität seines kryptographischen Schlüssels gewährleisten und für die Aktualität des Gültigkeitszustandes seiner ausgestellten Nachweise sorgen (Revocation). Dies ist eine Grundvoraussetzung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen des Verifiers (Verifier). Dadurch erhält der Nachweis Nutzungsakzeptanz.
Referenzen:
M. Sporny, G. Noble, D. Longley, D. C. Burnett, B. Zudel, und K. D. Hartog, „Verifiable Credentials Data Model v1.1“. Zugegriffen: 3. September 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://www.w3.org/TR/vc-data-model/ ↩︎ ↩︎