Der Vertrauensdienst ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation. Der Vertrauensdiensteanbieter stellt diesen Dienst der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Ein Vertrauensdienst und Anbieter ist im Kontext der eIDAS-Verordnung[1] definiert. Durch festgelegte Qualifikationsverfahren und Standards wird eine besondere Sicherheit des Vertrauensdienstes gewährleistet.
Fußnote:
„eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/eIDAS-Verordnung/eidas-verordnung.html?nn=129796 (zugegriffen 16. Dezember 2022). ↩︎